Mir stehen am Arbeitsplatz keine Handschuhe und Hautschutzcremes zur Verfügung. Was kann ich tun?

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist gesetzlich verpflichtet, geeignete Handschuhe und Hautmittel zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich zunächst an Ihre Abteilungsleitung. Auch der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, der Sicherheitsbeauftagte, Dienstleitung, Hygienebeauftragte oder die betriebliche Interessenvertretung sind mögliche Ansprechpersonen.
Benötigen Sie weitergehende Hilfe, wenden Sie sich bitte an Ihre BGW Bezirksstelle.