Mein Ehepartner oder meine Ehepartnerin arbeitet ohne Arbeitsvertrag im Unternehmen mit. Wie werden die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung steuerlich behandelt?

Im Unternehmen ohne arbeitsvertragliche Vereinbarungen tätige Ehegattinnen und Ehegatten sind steuerlich in der Regel keine Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer. Deren Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig.