Können Leistungen durch die BGW für psychische Erkrankungen erbracht werden?
Im Zusammenhang mit potenziell traumatisierenden Situationen wird geprüft, ob diese ursächlich mit der Arbeit oder der Schule in Verbindung stehen. Ist dies der Fall, können sie meist auch wie ein Arbeitsunfall angesehen und behandelt werden. Beispielsweise könnte dann die Heilbehandlung im Zusammenhang mit einer posttraumatischen Belastungsstörung durch die gesetzliche Unfallversicherung organisiert und bezahlt werden. Dadurch werden weitreichende Leistungen möglich, die eine traumabezogene Psychotherapie und medizinische, berufliche und soziale Rehamaßnahmen mit einschließen.