Kann der Hausarzt oder die Hausärztin auch die betriebsärztliche Betreuung durchführen?
In der Regel nicht. Es sei denn, die Hausärztin bzw. der Hausarzt verfügt über die spezielle Fachkunde eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners bzw. einer Betriebs- oder Arbeitsmedizinerin..