Kann der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin die durchgangsärztlichen Aufgaben übernehmen?

Nein! Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dürfen lediglich im Rahmen der Notfallversorgung tätig werden. Über die weitere Behandlung entscheidet der Durchgangsarzt oder die Durchgangsärztin. Es ist jedoch betriebsärztliche Aufgabe, im Rahmen dieser Tätigkeit Mitarbeitende zu untersuchen und zu beraten, um einer Erkrankung oder Verschlimmerung oder einer Gefährdung am Arbeitsplatz vorzubeugen. Auch bei der Wiedereingliederung sollte der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin hinzugezogen werden – als Schnittstelle zwischen Sozialversicherungsträger, Betroffenen und Betrieb.