15-allgemein-nachruestung-herstellerunabhaengig
Es dürfen nur Lösungen und Nachrüstungen von der Herstellungsfirma verwendet werden, da diese auch nur von der Herstellungsfirma getestet und freigegeben sind. Die Nachrüstungen dürfen durch die Herstellungsfirma oder von freigegebenen Servicepartnern bzw. -partnerinnen der Herstellungsfirma vorgenommen werden. Durch fremde Lösungen ist die Sicherheit durch die Herstellungsfirma nicht mehr gewährleistet und es können neue Risiken entstehen.
Falls die Herstellungsfirma nicht mehr verfügbar ist, müssen Betreiber und Betreiberinnen anhand der Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob das Produkt ausgetauscht werden muss. Bei allen gewählten Lösungswegen müssen die Vorgaben der Länder-BfArM-Information beachtet werden.