Geht es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht auch um Eignung?
Nein, nur unter dem Aspekt des Eigenschutzes der Beschäftigten. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient unter anderem der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte individuelle gesundheitliche Gefährdung für den Beschäftigten besteht; insofern können in der ärztlichen Beratung und Aufklärung auch bestimmte Eignungsaspekte eine Rolle spielen. Entscheidend ist aber, dass dies bei der Vorsorge in der vertraulichen Beratung zwischen Betriebsarzt und Beschäftigtem verbleibt. Personenbezogene Ergebnisse, Befunde oder Empfehlungen zum Arbeitsplatzwechsel dürfen vom Betriebsarzt nicht ohne informierte und ausdrückliche Einwilligung der Beschäftigten an den Arbeitgeber weitergegeben werden.