Erfährt die BGW von den Projektergebnissen?

Der Bereich Organisationsberatung für Sicherheit und Gesundheit (OrgB) der BGW erhält von den Beratenden nach jedem Beratungstermin eine anonymisierte Dokumentation des Projektverlaufs. Die Dokumentation dient zum Nachweis und zur Qualitätssicherung der Beratungsleistung.

Erhobene Daten werden ausschließlich projektbezogen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die datenschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere der §§ 199 ff. Sozialgesetzbuch VII und der §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch X.