Eine Beschäftigte wird schwanger. Muss sie ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Geburt am Arbeitsplatz mitteilen?

Den Zeitpunkt der Mitteilung bestimmt die Schwangere selbst. Jedoch können Arbeitgebende die Schwangere und ihr Kind nur dann schützen, wenn sie über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurden.