Bin ich bei Tätigkeiten im Homeoffice versichert?

Bei Ihrer Tätigkeit im Homeoffice oder in Telearbeit sind Sie grundsätzlich so versichert, als wären Sie im Betrieb. Die frühere Unterscheidung bei Unfällen auf Wegen innerhalb der privaten Räume wurde aufgehoben. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft trat, bestimmt, dass bei mobiler Arbeit grundsätzlich im selben Umfang Versicherungsschutz besteht wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte – also auch auf Wegen zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme.

Der Schutz erstreckt sich auch auf Wege zur Kinderbetreuung: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz.