Besteht Versicherungsschutz für unentgeltliche/ ehrenamtliche Tätigkeiten in losen Zusammenschlüssen, z.B. Nachbarschaftsinitiativen?
In der Corona-Krise werden vielerorts Initiativen gegründet, um beispielsweise Nachbarschaftsdienste für hilfebedürftige Personen zu übernehmen. Dabei handelt es sich in der Regel um vorübergehende lose Zusammenschlüsse privater Natur. Für diese besteht kein Versicherungsschutz über die BGW. Unentgeltliche/ ehrenamtliche Tätigkeiten sind nur dann über die BGW versichert, wenn sie in Unternehmen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege geleistet werden. Wird aus einem vorübergehenden losen Zusammenschluss eine auf Dauer angelegte Einrichtung, z.B. in Trägerschaft eines Vereins, muss dieses Unternehmen bei der BGW angemeldet werden. Prüfen Sie im Einzelfall, ob sich für vorübergehende private Initiativen, die nicht bei der BGW versichert sind, möglicherweise ein Versicherungsschutz über die regional zuständige Unfallkasse ergibt.
Aktualisiert: 25.03.2020