Besteht die Möglichkeit, von der Vorschusszahlung befreit zu werden?

Nein, eine Befreiung ist nicht möglich. Sollte Sie der Vorschuss finanziell überfordern, können Sie aber einen schriftlichen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Bitte beachten Sie, dass Vorschüsse – genauso wie Beitragsforderungen – nur gegen Verzinsung gestundet werden können.