aufsichtsperson-4
Deine bisherige Berufspraxis muss durch dein Studium begründet sein, inhaltlich an die künftige Tätigkeit als Aufsichtsperson anknüpfen und hierfür dienlich sein. Das heißt auch, dass deine bisherige Arbeit sachlich mit den Aufgaben von Aufsichtspersonen zusammenhängt. Du hast durch deine vorherige Tätigkeit Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben, die für die neue Rolle von Nutzen oder Interesse sind.