Erklärung zur Barrierefreiheit  Leistungen der BGW aus dem Onlinezugangsgesetz (BGW OZG-Portal)

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung gilt für die Webseite ozg-portal.bgw-online.de. Sie wurde am 16.12.2022 erstellt und zuletzt am 29.12.2023 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit der BITV 2.0 weitestgehend vereinbar. Die Ausnahmen von der Vereinbarkeit mit der BITV 2.0 sind unten aufgeführt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Dezember 2022 durchgeführten BITV-Test durch die BGW. Diese Internetseite wurde 2022 erstellt und am 16.12.2022 veröffentlicht. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Informationen zur Zeitbegrenzung

Es gibt noch keine Informationen für Nutzende zur vorhandenen Zeitbegrenzung der Session. Aktuell wird der Ablauf einer Zeitbegrenzung nicht angezeigt. Mit dem Abschicken des Formulars werden die Nutzenden zur Login-Seite geleitet und die eingegebenen Daten sind gelöscht.

Überprüfung der eingegebenen Daten

Aktuell gibt es noch keine Möglichkeit Daten vor dem Absenden zu überprüfen bzw. eine Rückabwicklung durchzuführen im Sinne der Fehlervermeidung. Mit dem Absenden des Formulars werden die Inhalte direkt übermittelt, ohne dass die Nutzenden ihre Eingaben noch einmal überprüfen und ggf. korrigieren können. Die BGW ist dabei, diese Barriere zu beheben.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von ozg-portal.bgw-online.de aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden. Das geht auf verschiedenen Wegen:

  1. Sie können uns - möglichst mit Nennung des Links der Seite mit dem Mangel - über das Kontaktformular "Online-Redaktion" schreiben.
  2. Sie können Ihre Meldung und Links zu Seiten mit einem Mangel per E-Mail an online-redaktion@bgw-online.de schicken.

Für Grundsätzliches und allgemeine Fragen

BGW Hauptverwaltung, Pappelallee 33/35/37,  22089 Hamburg

Sie erreichen uns telefonisch:

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14.30 Uhr

Telefax: +49 40 20207-2495

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen wie der BGW zu lösen.

Man kann die Schlichtungsstelle einschalten, wenn man mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden ist. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist hierfür nicht erforderlich.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle sind alle Informationen zum Schlichtungsverfahren zu finden. Dort ist nachzulesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie man den Antrag auf Schlichtung stellt. Der Antrag kann auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache gestellt werden.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Montag - Freitag: 9 - 15 Uhr

Besuchsadresse: Taubenstraße 4-6 | 10117 Berlin
Postadresse: Mauerstraße 53 | 10117 Berlin

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Gebärdentelefon (ISDN-Bildtelefon): +49 30 188080805

Fax: +49 30 18527-2901