Arbeitsumgebung

Die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes ist eine Voraussetzung für ein sicheres und gesundes Arbeiten.

Sind zum Beispiel Faktoren wie ausreichender Platzbedarf, freie Verkehrswege, gute Lichtverhältnisse, ein angenehmes Raumklima und optimale Hygiene nicht gewährleistet, können Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beeinträchtigt werden.

Technische Maßnahmen

  • Sicherstellen, dass ausreichend breite Transport- und Verkehrswege vorhanden sind.
  • Rutschhemmende Böden verlegen; ausreichende Rutschhemmung beachten.
  • Prüfen, ob ausreichend Bewegungsraum am Arbeitsplatz vorhanden ist. Falls nein, überlegen wie man ihn ergonomischer gestalten kann.
  • Die Arbeitstischhöhe an den Bedarf der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters beziehungsweise des Beschäftigten anpassen. Dabei ist auch die Aufgabe zu berücksichtigen, die an diesem Arbeitstisch erledigt wird.
  • Die Arbeitsstuhlhöhe an den Bedarf des Mitarbeiters beziehungsweise des Beschäftigten anpassen. Dabei auch die Aufgabe, die an diesem Arbeitsplatz erledigt wird, berücksichtigen.
  • Die Lichtverhältnisse prüfen. Falls die Beleuchtung am Arbeitsplatz nicht ausreicht, muss die Beleuchtungsstärke erhöht werden.
  • Sich vergewissern, dass am Arbeitsplatz Reflex- und Blendfreiheit für den Mitarbeiter beziehungsweise den Beschäftigten gewährleistet ist. Falls nein, den Arbeitsplatz entsprechend umgestalten.
  • Prüfen, ob die Raumtemperatur, die Luftfeuchtigkeit und der Lärm insbesondere im Bereich der Spülmaschine der Arbeitsaufgabe entspricht und die Temperatur gegebenenfalls anpassen.
  • Auf zugfreie Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz achten.

Organisatorische Maßnahmen

  • Beim Einsatz von Friteusen oder Kippbratpfannen besteht Brand- und Explosionsgefahr. Daher geeignete Feuerlöscheinrichtungen zur Verfügung stellen.
  • Abstellflächen für mobile Geräte einrichten.
  • Zeiten mit hohen Feuchtigkeitsanfall (Koch- und Spülzeiten) entzerren.
  • Einweisungen organisieren, um Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte über die ergonomische Nutzung ihres Arbeitsplatzes zu informieren.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte Ordnung an ihrem Arbeitsplatz halten. Entsprechend unterweisen.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte geeignetes Schuhwerk (Schuhe mit rutschhemmender Sohle, haltgebend, hinten und vorn geschlossen, gegebenenfalls mit Stahlkappe) tragen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.