Erste Hilfe

Wenn sich jemand bei der Arbeit verletzt, muss unverzüglich und fachkundig Erste Hilfe geleistet werden können.

Damit immer zumindest ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin vor Ort ist, muss eine ausreichende Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Beschäftigten in Erster Hilfe ausgebildet sein. Die Ersthelfer und Ersthelferinnen müssen alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen.

Erste-Hilfe-Material muss vorhanden und schnell zugänglich sein.

Im Notfallplan sind die Ersthelfer und Ersthelferinnen genannt, sowie die Einrichtungen für eine weitere medizinische Versorgung in einer durchgangsärztlichen Praxis oder in einem Krankenhaus.

Alle Erst-Hilfe-Leistungen und Verletzungen müssen im Verbandbuch dokumentiert werden.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen.

Maßnahmen für die Erste Hilfe

Technische Maßnahmen:

  • für ausreichende und geeignete Einrichtungen zur Ersten Hilfe sorgen und diese kennzeichnen.
  • Erste Hilfe Material oder Verbandkästen beschaffen und jederzeit schnell zugänglich aufbewahren
  • die Aufbewahrungsorte kenntlich machen.
  • Verbandkästen für dienstlich genutzten Fahrzeuge beschaffen.

Organisatorische Maßnahmen:

  • mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Ersthelfern ernennen und ausbilden lassen.
  • die regelmäßige Fortbildung im Abstand von zwei Jahren sicherstellen
  • Notfallplan mit Namen, Telefonnummern und Arbeitsplätzen der Ersthelfer und Ersthelferinnen in der Einrichtung erstellen und aushängen
  • Verantwortliche Personen ernennen, die Erste-Hilfe-Einrichtungen regelmäßig prüfen und verbrauchtes Material gegebenenfalls ersetzen
  • Verbandbuch zur Dokumentation von Verletzungen und Erste-Hilfe-Leistungen führen

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Beschäftigten mindestens einmal pro Jahr zur Organisation der Ersten Hilfe unterweisen