Baustein 7: Behördliche Auflagen

Eine gute Arbeitsschutzorganisation zeigt sich auch im Umgang mit behördlichen Auflagen (zum Beispiel Genehmigungen, Erlaubnisse, Anordnungen). Die Umsetzung der behördlichen Auflagen ist sichergestellt.
7.1 Ist die Umsetzung behördlicher Auflagen organisiert? (Zuständigkeit, Vorgehensweise, Fristen, Dokumentation, Kontrolle sind festgelegt)
Behördliche Auflagen
Zum Beispiel:
- Zuständige Personen sind benannt.
- Die Vorgehensweisen sind festgelegt.
- Informations- und Kommunikationswege festlegen und bekannt machen.
- Gegebenenfalls Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/Betriebsärztin hinzuziehen.
- Die Umsetzung der Maßnahmen wird kontrolliert; dafür sind Fristen und Personen festgelegt.
7.2 Wird die Umsetzung der Maßnahmen vom Betrieb kontrolliert?