Zytostatika: Applikation Expositionsverzeichnis in Pflege, Klinik, Praxen der Humanmedizin sowie Veterinärmedizin

Eingesetzte Produkte

Arzneimittel, die Zytostatika-Wirkstoffe enthalten, insbesondere alkylierende Substanzen, die als krebserzeugend oder keimzellmutagen Kategorie 1 A oder 1 B eingestuft sind.

Arbeitsverfahren

Vorbereiten und Verabreichen zytostatikahaltiger Infusionen, Tabletten, Kapseln, Lotionen/Salben wie in DGUV-Information 207-007 beschrieben: Anschluss von Infusionen an Port-Katheter, Operationen, Entnahme von Tabletten aus Blister, Auftragen von Salben sowie Entsorgung.

Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit

Wenige Minuten bis mehrere Stunden pro Schicht

Schutzmaßnahmen

Maßnahmen gemäß TRGS 525 und DGUV Information 207-007 (Stand der Technik). Konkrete Schutzmaßnahmen sind in DGUV Information 207-007 aufgeführt. Beispiele sind:

  • Inhalativ: Verwendung von sicheren Infusions-Systemen, Tabletten nicht mörsern
  • Dermal: Schutzhandschuhe, Nachspülen des Infusions-Systems mit Trägerlösung

Informationen zur Expositionshöhe

Die Exposition ist nicht gefährdend, wenn die Maßnahmen nach TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" und DGUV Information 207-007 "Zytostatika im Gesundheitsdienst" arbeitsplatzbezogen umgesetzt sind.

  • Inhalativ: Luftgrenzwerte (z. B. Arbeitsplatzgrenzwert) sind nicht vorhanden. Bei speziellen Applikationsverfahren wie der hyperthermalen intraperitonealen Chemoperfusion (HIPEC) kann sich eine Gefährdung ergeben, die das Tragen von Atemschutz erforderlich macht.
  • Dermal: Die Exposition ist minimiert. Es können hautresorptive Zytostatika-Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Bei speziellen Applikationsverfahren wie der Durchführung der HIPEC kann sich durch intensiven Hautkontakt eine Gefährdung ergeben, die das Tragen von Schutzhandschuhen erforderlich macht.

Eintrag ins Expositionsverzeichnis

Bei Einhaltung des Standes der Technik liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich. Auch Tätigkeiten mit hautresorptiven Stoffen erfordern gemäß TRGS 401 keinen Eintrag, wenn Schutzhandschuhe nur vorsorglich gegen unvorhergesehenen Kontakt getragen werden, z. B. gelegentliche Handhabung eventuell verunreinigter Behälter oder zum Schutz vor anderen als krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen.

Ausnahme: Die Durchführung spezieller Applikationsverfahren wie der HIPEC ist daraufhin zu überprüfen, ob mehr als eine geringe Gefährdung vorliegt. Ist in der Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz festgelegt oder werden hierbei Schutzhandschuhe zum Schutz vor hautresorptiven Zytostatika-Stoffen eingesetzt, sind dies Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis.