Berechnungsbeispiel: Anzahl Sicherheitsbeauftragte
Das folgende fiktive Beispiel zeigt, wie Unternehmen auf der Basis der betrieblichen Situation anhand der Kriterien der DGUV Vorschrift 1 ermitteln, wie viele Sicherheitsbeauftragte sie benötigen.
Das Beispiel-Unternehmen
- Altenpflegeeinrichtung
- insgesamt 529 Beschäftigte
- 6 Betriebsstätten
- Betriebsstätte 1 bis 5 mit jeweils 99 Beschäftigten, Betriebsstätte 6 mit 34 Beschäftigten
- Schichtdienst im Schichtwechselsystem
Zu prüfen sind die folgenden Kriterien nach DGUV Vorschrift 1.
Kriterien für die Berechnung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragte
Ausgehend von der Beschäftigtenzahl und der Einstufung des Unternehmens in die Betreuungsgruppe III ("niedrige Gefährdung"; nach Anlage 2 zur DGUV Vorschrift 2) ergibt sich die folgende Mindestanzahl der Sicherheitsbauftragten (SiB):
Betriebsstätte 1 bis 5: jeweils 2 SiB
Betriebsstätte 6: 1 SiB
Insgesamt wären also 11 Sicherheitsbeauftragte nötig.
Das Unternehmen hat 6 räumlich getrennte Betriebsstätten auf unterschiedlichen Betriebsgeländen. Diese müssen für die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten nach dem Kriterium "räumliche Nähe" getrennt betrachtet werden: Demnach wären insgesamt 6 SiB erforderlich; je eine Person für jede Betriebsstätte.
Durch das Schichtsystem ergibt sich nicht zwingend ein Mehrbedarf an Sicherheitsbeauftragten: Voraussetzung für den Einsatz der Sicherheitsbeauftragten ist, dass sie die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen aller Schichten kennen. Gibt es also keine feste Belegschaft für die jeweiligen Schichten, sondern arbeiten alle im Schichtwechselsystem, erlangt auch ein Sicherheitsbeauftragter oder eine Sicherheitsbeauftragte die notwendigen Erkenntnisse und es müssen keine zusätzlichen Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Bei der Betrachtung dieses Kriteriums wird deutlich: Bei der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten sollte die Altenpflegeeinrichtung den Schwerpunkt im pflegerischen Bereich setzen.
Ergebnis: 11 Sicherheitsbeauftragte
Für die Altenpflegeeinrichtung in diesem Beispiel ist die Zahl der Beschäftigten in den jeweiligen Betriebsstätten ausschlaggebend, in Verbindung mit der betrieblichen Gefährdungssituation. Die Prüfung der weiteren Kriterien ergibt demgegenüber keinen Mehrbedarf an Sicherheitsbeauftragten.
Ingesamt sollte die Einrichtung damit 11 Sicherheitsbeauftragte bestellen, die auf die verschiedenen Betriebsstätten zu verteilen sind.