Stufenplan bei Pflichtverletzung
Kommt es in der Folge zur weiteren Verletzung arbeitsvertraglicher oder dienstrechtlicher Pflichten und zeigt jemand ganz offensichtlich ein suchtmittelbedingtes Problemverhalten, folgen weitere Gespräche in einem Stufenplan. Ziel ist es, dass Pflichten wieder erfüllt werden. Hierbei ergänzen sich Hilfsangebote – wie der Verweis an betriebsinterne oder externe Suchtberatungsstellen – und Sanktionen.
Handlungsdruck kann beispielsweise durch eine Versetzung, das Entziehen von Verantwortung oder die strikte Handhabung von Urlaubsregeln aufgebaut werden. Kommt es zu keinen weiteren Auffälligkeiten, muss sich der Betrieb zufriedengeben. Suchtmittelkonsum allein ist kein Kündigungsgrund. Und eine Kündigung wird vom Arbeitsgericht nur anerkannt, wenn die Interventionskette eingehalten wurde.