Klärungsgespräch
Das Klärungsgespräch erfolgt, wenn Mitarbeitende vertraglich vereinbarten Pflichten tatsächlich nicht nachkommen. Vielleicht wird schon ein Suchtproblem dahinter vermutet. Die Führungskraft macht ihre Erwartungen an das zukünftige Verhalten deutlich und vereinbart mit der betroffenen Person schriftlich zielführende Schritte sowie ein Rückmeldegespräch.