Ausgangspunkt: Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

In vielen Berufen wird mit gekennzeichneten Gefahrstoffen gearbeitet. Aber wer denkt schon bei Alltagsprodukten wie Reinigungsmitteln oder Klebern, wie Kosmetika oder Haarsprays als Erstes daran, dass diese Stoffe auch feuergefährlich sein oder die Gesundheit beeinträchtigen können?

Die gesetzlich verlangte Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt, um der Verantwortung für gefahrenfreies und gesundheitsgerechtes Arbeiten nachzukommen: Dabei müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen unter anderem alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie Arbeitsstoffe mit gefährlichen Eigenschaften erfassen – plus alle Gefahrenbereiche im Betrieb. Die Gefährdungen müssen mithilfe fachkundiger Personen beurteilt werden. Anschließend sind Schutzmaßnahmen abzuleiten und zu dokumentieren.

Video: Aufnahme von Gefahrstoffen