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Arbeitsschutz auf einen Blick: Praktische Handlungshilfen (Factsheets)

Vorwort zu den Factsheets:

Der Unternehmer ist verpflichtet, sichere und gesunde Arbeitsplätze bereitzustellen. Die gesetzlichen Vorgaben, aber auch die bereitgestellten Unterstützungsmaterialien und Informationen sind vielfältig und somit auf den ersten Blick manchmal unübersichtlich.

Die vorliegenden Factsheets geben einen Überblick über wichtige Handlungsfelder und Gefährdungen in der ambulanten und stationären Pflege und verweisen auf tiefergehende Informationen. Die verlinkten Informationen und Informationsbroschüren wurden durch die Unfallversicherungsträger gesichtet und geprüft. Durch die Einteilung in folgende Kategorien „Allgemeine Informationen“, „Vertiefende Informationen“, „Schulungen“ und „Individuelle Beratungsangebote“ ist ein schnelles und bedarfsgerechtes Auffinden von Informationen möglich.

Aufgrund dieser Kategorisierung eignen sich die Factsheets als Übersicht sowohl für Unternehmer/innen, Arbeitsschutzexperten, Sicherheitsbeauftragte, als auch für interessierte Mitarbeiter/innen. Natürlich können die Factsheets auch für andere Branchen mit vergleichbaren Gefährdungen unterstützend herangezogen werden.

Sie finden in den Factsheets für die verschiedenen Themen jeweils eine kurze Begründung, warum die Befassung mit dem Thema wichtig ist, einen Überblick über die wichtigsten Handlungsfelder und Aufgaben des Unternehmers sowie die Auflistung der Informationsmaterialien.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmal eindrücklich darauf hin, dass die Aufzählung der Handlungsfelder nicht als abschließend angesehen werden kann! 

Da die betrieblichen Gegebenheiten sehr individuell sein können, hat der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Fall auch die Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen geboten. Die Factsheets können den Prozess der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Es empfiehlt sich aber immer, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt/ die Betriebsärztin beratend hinzuzuziehen und die Vertretung der Beschäftigten in den Prozess einzubinden. 

Vorhandene Factsheets