Arbeit darf die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen nicht gefährden. Eine wesentliche Grundlage der Prävention ist daher die Gefährdungsbeurteilung: Ein bewährtes Mittel, um typische Risiken festzustellen und Gegenmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind hier besonders in der Pflicht – so ist es auch im Arbeitsschutzgesetz in §5 niedergeschrieben. Doch wie geht man dabei vor? Was ist alles in der Pflege zu berücksichtigen? Hier finden Sie kostenlose Online- und Offline-Angebote, die Sie praktisch und sicher bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung begleiten.

Ob online oder offline, Sie haben die Wahl

Die Online-Gefährdungsbeurteilung wird Ihnen von der BGW bereitgestellt, das offline nutzbare Programm GefBU bietet Ihnen die UKBW. Beide Instrumente können Sie frei und kostenlos verwenden – unabhängig von der Frage, bei welchem der beiden Unfallversicherungsträger Sie versichert sind.

Wer wir sind

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträgerinnen in Baden-Württemberg. Unser Ziel: Gemeinsam mit den Einrichtungen die Sicherheit und Gesundheit der Pflegenden und damit auch eine gute Pflege sicherzustellen. Dazu braucht es kompetente Partner: Die Kooperation Breitenumsetzung von Arbeitsschutz in der Pflege, kurz KoBrA, ist eine Kooperation von BGW und UKBW mit Landesministerien, Arbeitsschutzverwaltung, AOK, Medizinischem Dienst, Deutscher Rentenversicherung Baden-Württemberg, Verbänden der frei-gemeinnützigen, öffentlichen und privaten Pflegeanbieter, ver.di, dem VDBW sowie dem Landratsamt Bodenseekreis.