Entscheidende Faktoren für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind neben Arbeitsentgelten und Versicherungssummen auch die Gefahrklassen. Die aktuellen Gefahrklassen werden im jeweils gültigen Gefahrtarif der BGW festgesetzt.

Im Gefahrtarif sind die Gewerbezweige der beitragspflichtigen Unternehmen zu Gefahrtarifstellen zusammengefasst. Jeder Gefahrtarifstelle wird eine Gefahrklasse zugeordnet. Diese Gefahrklassen spiegeln die Gefährdungsrisiken in den Unternehmen wider. Als Faustregel gilt: je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger die Beiträge bei gleichem Entgelt.

Die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Gefahrtarifstelle nennt man Veranlagung.