Zahlt die BGW Verletztengeld an Versicherte oder eine Lohnkostenerstattung an Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin bei Besiedlung?
Nein, es gibt keine Rechtsgrundlage, um bei einer Freistellung von der Tätigkeit aus Patientenschutzgründen wegen einer reinen Besiedlung Verletztengeld zu zahlen oder den Lohn zu erstatten. Nach dem §§ 31 und 56 Infektionsschutzgesetz gibt es die Möglichkeit einer Lohnersatzzahlung. Nähere Informationen erhalten Sie von den Gesundheitsämtern.