Wann ist eine Pflichtenübertragung zur Umsetzung der in den Unfallverhütungsvorschriften beschriebenen Anforderungen sinnvoll?
Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt grundsätzlich beim Unternehmer oder der Unternehmerin. In kleineren Unternehmen sind diese in der Regel selbst unmittelbar in das Betriebsgeschehen einbezogen. Meist besitzen sie die notwendigen praktischen Erfahrungen, um die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. In größeren Unternehmen mit mehreren Abteilungen oder mit mehreren Betriebsstätten ist es sinnvoll, unternehmerische Aufgaben an Führungskräfte zu delegieren. Für den Arbeitsschutz bedeutet das: Der Unternehmer hat die Übertragung von Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz eindeutig zu definieren und zu delegieren.
Eine Pflichtenübertragung ist auch sinnvoll, wenn bei einem Unternehmen in Form einer juristischen Person mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen existieren (mehrere Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder vertretungsberechtigte Gesellschafter).