Mit welchen abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen kann ich Aufsichtsperson im höheren Dienst werden?
Du verfügst über ein mit Master oder Universitätsdiplom oder ein mit zweitem Staatsexamen abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem der nachfolgend aufgeführten Studiengängen, bestenfalls aus Ingenieurwissenschaften, Medizin, Pflegewissenschaften, Gerontologie
Ingenieurwissenschaften (idealerweise Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)
Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
Medizin (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin)
Gesundheitswissenschaften
Pflegewissenschaften
Pädagogik (z.B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil- und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)
Psychologie
Soziologie
Gerontologie
Erziehungswissenschaften
sonstige Abschlüsse mit Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den für die BGW relevanten Branchen
Alternativ hast du ein vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 % Anteil) absolviert. Eventuell hast du verschiedene der oben genannten Studiengänge/-schwerpunkte kombiniert und bringst entsprechende Kompetenzen aus den unterschiedlichen Bereichen mit.