Mit welchen abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen kann ich Aufsichtsperson im höheren Dienst werden?

Du verfügst über ein mit Master oder Universitätsdiplom oder ein mit zweitem Staatsexamen abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem der nachfolgend aufgeführten Studiengängen, bestenfalls aus Ingenieurwissenschaften, Medizin, Pflegewissenschaften, Gerontologie

  • Ingenieurwissenschaften (idealerweise Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)

  • Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)

  • Medizin (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin)

  • Gesundheitswissenschaften

  • Pflegewissenschaften

  • Pädagogik (z.B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil- und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)

  • Psychologie

  • Soziologie

  • Gerontologie

  • Erziehungswissenschaften

  • sonstige Abschlüsse mit Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den für die BGW relevanten Branchen

Alternativ hast du ein vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 % Anteil) absolviert. Eventuell hast du verschiedene der oben genannten Studiengänge/-schwerpunkte kombiniert und bringst entsprechende Kompetenzen aus den unterschiedlichen Bereichen mit.