Alternatives Betreuungsmodell/ Unternehmermodell

Glossar

BGW Orga-Check

Hat ein Betrieb mindestens einen und höchstens 50 Beschäftigte (kann in einzelnen Branchen variieren), kann er sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Arbeitsschutzbetreuung, dem sogenannten Unternehmermodell, entscheiden. Eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der alternativen Betreuung ist, dass der Unternehmer/ die Unternehmerin aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich handelt. Dafür muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse aneignen, um

  • eine Arbeitsschutzorganisation im Betrieb aufzubauen,
  • Gefährdungspotenziale zu erkennen,
  • selbstständig Lösungen zu entwickeln sowie
  • bei Bedarf Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt/ eine Betriebsärztin hinzuziehen zu können.