Regelbetreuung

Glossar

BGW Orga-Check

Hat ein Betrieb mehr als 10 Beschäftigte und nimmt er nicht am alternativen Betreuungsmodell/Unternehmermodell teil, ist der Betrieb nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu bestellen. Diese vollständige Betreuung durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit heißt Regelbetreuung.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Gesamtbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Entsprechend der betrieblichen Erfordernisse müssen die Betriebe die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter Mitwirkung des Betriebs- beziehungsweise Personalrats ermitteln, aufteilen und mit ihnen schriftlich vereinbaren. Sie sind verpflichtet, sich hierbei vom Betriebsarzt/der Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.