Arbeitsschutzbetreuung

Glossar

BGW Orga-Check

Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Dabei stehen je nach Beschäftigtenzahl verschiedene Betreuungsformen zur Auswahl:

  • Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten (bis zu 10 Vollzeit- beziehungsweise 20 Teilzeitbeschäftigte)
  • Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung (möglich für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten in bestimmten Branchen und Regionen).