Unterweisung
Was ist in puncto Unterweisen zu beachten?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben auch im Homeoffice die Pflicht, ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Darauf darf auch in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie nicht verzichtet werden.
Unterweisungen helfen, die Beschäftigten zu informieren, sie anzuleiten und zu motivieren, damit sie sich sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten.
Generell sollten dabei folgende Themen zum Arbeiten in den eigenen vier Wänden behandelt werden:
- Hinweise zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes wie z. B. Anordnung der Arbeitsmittel zueinander und im Raum
- Nutzung der eingesetzten Arbeitsmittel
- geeignete Sitzmöglichkeiten, Einstellen des Büroarbeitsstuhls
- Erkenntnisse zu Sitzpositionen und Sitzhaltungen
- Beleuchtung/Lichtverhältnisse
- Arbeitstisch, Arbeitsfläche
- Lärm, Raumklima
- Arbeitszeiten und Ruhe- und Bewegungspausen
- Erreichbarkeit
- psychosoziale Belastung