Unterweisung

Was ist in puncto Unterweisen zu beachten?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben auch im Homeoffice die Pflicht, ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Darauf darf auch in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie nicht verzichtet werden.

Junge Frau sitzt auf dem Sofa zu Hause. Auf dem Tisch steht ein Notebook - auf dem Bildschirm sind Teilnehmende einer Videokonferenz.

Die Unterweisung für das Arbeiten im Homeoffice kann durchaus auch digital stattfinden. Ein Angebot zum Selbststudium reicht aber nicht, Beschäftigte müssen Rückfragen stellen können.

Unterweisungen helfen, die Beschäftigten zu informieren, sie anzuleiten und zu motivieren, damit sie sich sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten.

Generell sollten dabei folgende Themen zum Arbeiten in den eigenen vier Wänden behandelt werden:

  • Hinweise zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes wie z. B. Anordnung der Arbeitsmittel zueinander und im Raum
  • Nutzung der eingesetzten Arbeitsmittel
  • geeignete Sitzmöglichkeiten, Einstellen des Büroarbeitsstuhls
  • Erkenntnisse zu Sitzpositionen und Sitzhaltungen
  • Beleuchtung/Lichtverhältnisse
  • Arbeitstisch, Arbeitsfläche
  • Lärm, Raumklima
  • Arbeitszeiten und Ruhe- und Bewegungspausen
  • Erreichbarkeit
  • psychosoziale Belastung