Schritt 7: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Arbeitsschutz ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess: In regelmäßigen Abständen oder wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, muss die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben werden.
Die Überprüfung einzelner Bestandteile der Gefährdungsbeurteilung oder der Gefährdungsfaktoren kann in verschiedenen Intervallen und mit unterschiedlichen Methoden erfolgen. Technische Entwicklungen oder neue Arbeitsmittel können einen besseren Gesundheitsschutz ermöglichen, und neueErkenntnisse erfordern eventuell eine veränderte Bewertung einer Gefährdung.
Darüber hinaus gibt es Anlässe, die eine Fortschreibung oder Anpassung erfordern:
- neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
- Neubauten, Umbauten und Sanierungen
- die Anschaffung neuer Geräte
- die Verwendung neuer Arbeitsstoffe
- die Umgestaltung von Arbeitsbereichen
- eine Änderung der Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe
- festgelegte regelmäßige Überprüfungen
Konzentrieren Sie sich bei der Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung auf die Veränderungen und Gefährdungen, die noch nicht beseitigt wurden. Eine vollständige Wiederholung ist nicht notwendig.