Gefahrstoffe Gesundheitsgefährdende Chemikalien und Produkte im Friseursalon

Friseurchemikalien und Kosmetikprodukte sind in der Regel nicht als Gefahrstoffe ausgezeichnet. Viele enthalten aber dennoch als gefährlich geltende Inhaltsstoffe, die schwere Allergien oder Erkrankungen der Atemwege auslösen können.

Auch Desinfektionsmittel und Reiniger können Allergien auslösen und die Haut reizen. Sprays enthalten oft leicht entzündliche Treibgase oder Alkohole. Druckgasspraydosen können sogar explodieren, wenn sie beispielsweise durch starke Sonneneinstrahlung zu heiß werden.

Betriebsanweisung für gefährliche Stoffe erstellen

Bei den branchenüblich verbrauchten Mengen muss für einen Salon kein Gefahrstoffverzeichnis angelegt werden. Aber stellen Sie die Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen in einer Liste zusammen und ermitteln Sie die Verbrauchsmengen.

Die Richtlinien für den Umgang mit diesen Produkten gehen in die Betriebsanweisung mit ein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich daran halten.

Weitere Informationen und Regeln zum Umgang mit gefährlichen Stoffen enthält die "Technische Regel für das Friseurhandwerk (TRGS 530)".

Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen austauschen

Fällt Ihnen ein Produkt mit gefährlichem Inhalt auf, ist die erste Maßnahme der Vergleich: Eignet sich stattdessen auch ein weniger gefährliches Produkt oder eine andere Technik für diese Zweck?

Nicht verwendet werden dürfen beispielsweise staubende Blondierungsmittel und Farben, saure Dauerwellen, die Thioglykolsäureester enthalten oder gepuderte Latexhandschuhe, weil von diesen Produkten eine hohe Allergiegefahr ausgeht.

Weitere Informationen und Regeln zum Umgang mit gefährlichen Stoffen enthält die "Technische Regel für das Friseurhandwerk (TRGS 530)".


Schutzmaßnahmen im Salon ergreifen

Die Arbeitsräume im Salon müssen ausreichend belüftet werden – auch im Winter. Als Richtwert gelten 100 Kubikmeter Frischluft pro Mitarbeiter und Stunde. Das kann mit Durchzuglüftung oder Abluftventilatoren erreicht werden. Eine ausreichend dimensionierte Raumluftanlage ist am besten geeignet, um in jeder Jahreszeit den erforderlichen Luftaustausch zu leisten – ohne Belastungen durch Zugluft und Kälte.

Geschlossene Systeme sind eine praktische Lösung für Misch- und Umfüllarbeiten. Wenn Sie offene Systeme verwenden, müssen Sie dafür einen separaten Arbeitsplatz einrichten.

Weitere Informationen und Regeln zum Umgang mit gefährlichen Stoffen enthält die "Technische Regel für das Friseurhandwerk (TRGS 530)".


Schutz durch Handschuhe

Handschuhe sind erforderlich bei der Arbeit mit Friseurchemikalien, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder auch bei Kopfmassagen, wenn dabei Haarpflegemittel verwendet werden.

Die Regelungen für Schutzhandschuhe sowie für Feuchtarbeiten finden sie in der "Technische Regel für das Friseurhandwerk TRGS 530". Ausführliche Informationen zur Auswahl geeigneter Handschuhe und zum Hautschutz allgemein enthält unsere Broschüre "Schöne Hände – Gesunde Haut".

Schutz beim Umfüllen von Friseurchemikalien

Beim Umfüllen von Friseurchemikalien aus Großgebinden können Spritzer, oder Dämpfe und Stäube, Haut und Augen verätzen oder reizen.

Gegen Spritzer in die Augen schützt eine Korbbrille Kennzeichnung 3. Gegen Dämpfe und Feinstäube schützt eine Korbbrille Kennzeichnung 5. Gesicht und Hals lassen sich gegen ätzende Flüssigkeitsspritzer mit speziellen Schutzschirmen schützen.

Ausführliche Information enthält die DGUV Regel 112-192 "Augen- und Gesichtsschutz".