Die Gefahrstoffverordnung regelt neben Mindeststandards aufeinander aufbauende Schutzmaßnahmenkonzepte. Diese Schutzmaßnahmen umfassen Maßnahmen zur Substitution, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen und Vorgaben und Kriterien zur Wirksamkeitsprüfung.