Für eine sichere Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist zum einen die entsprechende Fachkunde erforderlich, zum anderen die Kenntnis der branchen- und eventuell der betriebsspezifischen Verfahren und Abläufe eine wichtige Voraussetzungen.
Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe.
Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung und Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.
Über Fachkunde verfügen beispielsweise Personen mit naturwissenschaftlichem Studium und tätigkeitsbezogener Erfahrung in mikrobiologisch/medizinischen Bereichen oder entsprechend ausgebildetes Fachpersonal (Laborfachleute, Fachkräfte in der technischen Assistenz, Desinfektorinnen und Desinfektoren, Pflegepersonal).