Alle sechs Jahre bestimmen Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den Sozialwahlen, wer ihre Interessen in der Sozialversicherung (gesetzliche Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) vertreten soll. Dabei wird auch die Vertreterversammlung der BGW gewählt – sozusagen das "Parlament". Die Vertreterversammlung wählt wiederum auf ihrer ersten Sitzung den ebenfalls paritätisch besetzten Vorstand, das Exekutivorgan.