Einreichung von Vorschlagslisten
Bis 17.11.2022, 18.00 Uhr konnten beim Wahlausschuss Vorschlagslisten eingereicht werden:
- von Gewerkschaften und anderen Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- von Vereinigungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- von freien Listen
Dazu waren die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen (zum Beispiel mindestens 1.000 unterstützende Unterschriften).