Einreichung von Vorschlagslisten

Bis 17.11.2022, 18.00 Uhr konnten beim Wahlausschuss Vorschlagslisten eingereicht werden:

  • von Gewerkschaften und anderen Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
  • von Vereinigungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • von freien Listen

Dazu waren die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen (zum Beispiel mindestens 1.000 unterstützende Unterschriften).