Außerdem gibt es an den verschiedenen Standorten der BGW jeweils Renten- und Widerspruchsausschüsse.

Rentenausschüsse

Die Rentenausschüsse stellen die Leistungen im Rehabilitationsbereich förmlich fest, zum Beispiel das Anerkennen von Arbeitsunfällen oder das Gewähren oder Ablehnen von Geldleistungen.

Rentenausschüsse

Widerspruchsausschüsse 

Die Widerspruchsausschüsse prüfen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten in allen Bereichen, soweit diese von den Betroffenen (Versicherte, Unternehmer) beanstandet werden.

Die Widerspruchsausschüsse der Hauptverwaltung übernehmen gleichzeitig die Funktion von Einspruchsstellen und treffen Entscheidungen über Einsprüche gegen Verwaltungsakte, die Geldbußen zum Inhalt haben (beispielsweise wegen Verstoßes gegen Aufklärung und Meldepflichten, Unfallverhütungsvorschriften oder vollziehbare Anordnungen).

Widerspruchsausschüsse