Personalvertretung
Die BGW ist verpflichtet, verschiedene Gremien der Personalvertretung (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) in den Einstellungsprozess einzubinden.
Die BGW ist verpflichtet, verschiedene Gremien der Personalvertretung (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) in den Einstellungsprozess einzubinden.