Telefonisch-psychologische Beratung für Unfallverletzte
Nach einem Extremerlebnis benötigen Betroffene schnelle Unterstützung. Die BGW bietet ihren Versicherten bundesweit und unbürokratisch telefonische Beratung durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten an.
Erste Hilfe und die unmittelbare psychosoziale Notfallversorgung wie Kriseninterventions- oder Notfallnachsorge-Dienst organisieren zunächst die Unternehmen. Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, hält die BGW anschließend verschiedene Angebote bereit: So bietet die zuständige Bezirksverwaltung Versicherten bei Bedarf auch psychotherapeutische Unterstützung an, z. B. in Form von telefonisch-psychologischer Beratung.
Ganz egal ob der Ausgangspunkt ein schwerer Unfall war oder ein Gewalterlebnis: Die gesetzliche Unfallversicherung stellt umfangreiche Hilfen zur Bewältigung psychischer Beeinträchtigungen bereit. Dazu gehört insbesondere die Psychotherapie, die im Rahmen von fünf probatorischen Sitzungen auch ohne weitere Prüfung in Anspruch genommen werden kann.
Doch vielleicht ist noch nicht klar, ob das für die betroffene Person infrage kommt, oder eine andere Form der Unterstützung lässt sich nicht schnell genug organisieren. In diesem Fall gibt es jetzt ein Angebot der BGW: die telefonisch-psychologische Beratung. Bis zu fünf Telefontermine à 50 Minuten mit geschulten Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind möglich. So lässt sich zeitnah und ortsunabhängig weiterer Unterstützungsbedarf klären.
Wann immer das Beratungsangebot weiterhelfen könnte, erhalten Versicherte von ihrer Ansprechperson bei der BGW ein Schreiben mit den entsprechenden Kontaktdaten.