Jingle:
Herzschlag! Für ein gesundes Berufsleben, der BGW Podcast.
Moderator:
Bei uns in Deutschland gibt es für alles Mögliche gesetzliche Verpflichtungen und Regelungen. Es gibt zum Beispiel die Schulpflicht für Kinder ab sechs Jahren, in privatem Wohnraum gilt die Rauchmelderpflicht und Jede und Jeder von uns ist dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Drei Beispiele, die ganz gut zeigen, dass hinter gesetzlichen Pflichten in der Regel auch wirklich sinnvolle Absichten stecken. Genauso ist das auch beim Thema Unterweisungen.
Der Eine oder die Andere verdreht wahrscheinlich schon die Augen. Oh Unterweisungen!
Dabei sind Unterweisungen nicht nur eine lästige Pflicht, sondern wirklich wichtig für den Schutz und die Sicherheit von Mitarbeitenden. Ich bin Ralph Podszus und in dieser Wissen-To-Go-Folge erfahrt ihr, warum Unterweisungen verpflichtend sind, wer bei der Arbeit dafür zuständig ist und wie solche Schulungen spannend und abwechslungsreich gestaltet werden können.
Jingle.
Sprecher:
Die Erzieherinnen Laura und Sina sitzen in der Mittagspause zusammen. Die beiden sprechen über die Hygieneschulung einen Tag zuvor.
Laura:
Sag mal, wie fandest du die Unterweisung gestern?
Sina:
Ich muss dir sagen, also vor einer Unterweisung denke ich immer: „Nicht schon wieder!“, aber danach bin ich schon froh muss ich sagen, dass ich das ein oder andere noch mal gehört habe. Ich finde man lernt doch das ein oder andere Neue dazu.
Laura:
Ja, absolut. Mir zum Beispiel war gar nicht bewusst, dass 80 Prozent aller Infektionskrankheiten über die Hände verbreitet werden. Das macht einem echt noch mal bewusst, wie wichtig das Händewaschen ist, auch wenn das eigentlich allen Leuten bewusst sein sollte.
Sina:
Das denke ich mir auch jedes Mal bei so einer Unterweisung. Wenn es zum Beispiel um Rutsch- oder Stolperfallen geht oder wenn ich so eine Spielzeugkiste herunterholen muss vom Regal. Ich weiß ja wirklich, dass es gefährlich sein kann.
Aber wie du sagst, wenn man es immer wieder wiederholt, dann ist es da oben abgespeichert und es gibt mir dann Sicherheit.
Laura:
Und genau das hat der Michael auch noch mal betont. Er will uns damit nicht ärgern, es geht ihm einfach nur um unsere Sicherheit und Gesundheit, außerdem ist er auch dazu verpflichtet als Arbeitgeber jedes Jahr solche Unterweisungen zu machen, das steht so im Arbeitsschutzgesetz.
Sina:
Ja, das stimmt. Darf dann eigentlich auch nur er als Chef die Unterweisung machen?
Laura:
Nein, muss er nicht, er kann die Aufgaben auch an andere übertragen. Voraussetzung ist aber, dass die Person die Arbeitsbereiche, den betrieblichen Alltag und damit die möglichen Gefährdungen gut kennt und natürlich auch über die notwendigen Weisungsrechte verfügt.
Sina:
Also wenn es zum Beispiel einen Betriebsarzt gibt, kann der das Thema Erste Hilfe übernehmen?
Laura:
Ganz genau, ja.
Man könnte auch externe Fachleute einladen, also zum Beispiel die örtliche Feuerwehr, wenn es um Brandschutz geht.
Sina:
Wie oft muss man dann solche Unterweisungen eigentlich machen?
Laura:
Einmal im Jahr ist laut Gesetz Pflicht. Dann gibt es noch die sogenannten Erstunterweisungen. Immer dann, wenn neue Mitarbeitende eingestellt werden, sollten sich im Betrieb Arbeitsabläufe verändern oder es werden zum Beispiel neue Geräte angeschafft, dann finden immer anlassbezogene Unterweisungen statt.
Sina:
Erinnerst du dich noch an das Baumhaus?
Laura:
Ja.
Sina:
Das konnten wir letztes Jahr endlich einweihen, da gab es vorher auch eine Einweisung.
Laura:
Ja, stimmt genau!
Unterweisungen sollten auch natürlich situationsbedingt stattfinden nach einem Unfall oder nach einem beinahe Unfall zum Beispiel oder wenn vermehrt eben fehlerhaftes Verhalten auftritt, dann natürlich auch.
Sina:
OK, und wenn wir jetzt zum Beispiel den Erste Hilfe Kurs nehmen, dann wird sowas einfach regelmäßig zur Auffrischung wiederholt oder?
Laura:
Ja genau und man muss auch nicht für jede Unterweisung immer mehrere Stunden einplanen. Es macht oft auch einfach Sinn, über das Jahr verteilt mehrere kleine Unterweisungen zu machen, weil da bleibt am Ende auch einfach mehr hängen.
Sina:
Das stimmt, ich finde es so wichtig, dass solche Unterweisungen wirklich abwechslungsreich sind. Wenn ich auf einem Stuhl sitzen muss, um mir dann über mehrere Stunden hinweg einen Monolog anzuhören. Ganz ehrlich, da wundert es mich nicht, dass viele Menschen beim Thema Unterweisung so genervt werden.
Laura:
Ja, und es gibt ja auch echt viele Möglichkeiten, so eine Unterweisung interessant zu gestalten! Warum zum Beispiel nicht einfach mal ein Thema in Gruppenarbeit bearbeiten, sich austauschen, Erfahrungen miteinander teilen oder eben auch praktische Übungen einbauen.
Sina:
Genau.
Laura:
Wie lege ich zum Beispiel einen Verband an, und, wie war das nochmal mit dem Takt zur Herzdruckmassage, das kann man ja auch wirklich gut an einer Puppe oder mit der Hilfe der Kolleginnen und Kollegen üben.
Sina:
Ja, manchmal reichen auch Erklärvideos, Bilder oder eine animierte Grafik aus, damit auf den ersten Blick trockene Inhalte etwas anschaulicher rübergebracht werden können.
Laura:
Ja, da hast du recht.
Jingle.
Moderator:
Auf was es beim Thema Unterweisung ankommt, haben uns Laura und Sina eben wirklich super zusammengefasst. Checklisten, Infomaterial und ein Leitfaden für Unterweisungen findet ihr außerdem auf der Website der BGW: www.bgw-online.de.
In den Shownotes dieser Podcast Folge findet ihr weitere interessante Infos zum Thema Unterweisung. Klickt einfach mal auf die Links.
So das war sie, unsere Dritte und vorerst letzte Wissen-To-Go-Folge. Wenn ihr die ersten beiden Folgen verpasst habt, dann hört ihr da auch gerne mal rein. Dort haben wir über das Thema Versicherung gesprochen und was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist.
Damit: Tschüss und bis zum nächsten Mal.
Jingle:
Herzschlag! Für ein gesundes Berufsleben, der BGW Podcast.