Was ist bei der Pflichtenübertragung zu beachten?
Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen. Dazu kann das Muster der DGUV-Regel 100-001 oder der GDA (siehe Info) zur Pflichtenübertragung genutzt werden. Die Aufgaben der beauftragten Person müssen dabei konkret nachvollziehbar sein, sich mit den aus dem Arbeitsvertrag resultierenden Pflichten vereinbaren lassen und diese sinnvoll ergänzen. Neben den Handlungskompetenzen müssen die erforderlichen Entscheidungskompetenzen – insbesondere organisatorischer, personeller und finanzieller Art – klar geregelt sein und Weisungsbefugnisse eingeräumt werden, damit die beauftragte Person selbstständig handeln kann.