Neue Norm für Friseurhandschuhe BGW magazin 2/2026
Eine neue DIN-Norm definiert erstmals Prüfkriterien für Schutzhandschuhe im Friseurhandwerk. Der Fokus liegt dabei auf dem Umgang mit typischen Friseurchemikalien. Künftig erleichtert ein Piktogramm die Produktauswahl für den Salon.
Erstellt mit Material des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Die DIN EN ISO 374-6 ist Teil der Normen zu Schutzhandschuhen gegen Chemikalien und Mikroorganismen. Sie hat Empfehlungscharakter und berücksichtigt Materialqualität, Tragekomfort sowie Schutzwirkung speziell im Friseurhandwerk.
Ein neues Piktogramm auf Verkaufsverpackungen und Handschuhboxen zeigt, dass Produkte der DIN-Norm entsprechen und zuverlässig schützen. Das gibt Sicherheit bei der Beschaffung und im Arbeitsalltag. Bis Produkte mit der Kennzeichnung erhältlich sind, kann es allerdings noch etwas dauern.
Die Norm beschreibt insbesondere Prüfkriterien für folgende Chemikalien:
- Paraphenylendiamin (PPD) als 4%ige verdünnte wässrige Lösung beim Färben
- Ammoniumpersulfat in 10%iger Verdünnung beim Blondieren
- Ammoniumthioglycolat als 20%ige verdünnte wässrige Lösung für Dauerwellen und beim Haareglätten
- Ethanol in 10%iger Lösung, zum Beispiel in Haargel
Die Schutzwirkung wird unter realistischen Bedingungen geprüft. Weitere Prüfkriterien sind die Puderfreiheit und Zugfestigkeit der Handschuhe sowie der Schutz gegen Mikroorganismen.
Gut zu wissen: Neben dem Schutz vor Friseurchemikalien spielen im Salonalltag noch andere Aspekte eine Rolle. Handschuhe kommen beispielsweise auch beim Haarewaschen und bei der Reinigung und Desinfektion zum Einsatz. Im Hautschutz- und Händehygieneplan legt der Betrieb fest, welche Produkte Mitarbeitende für die jeweilige Tätigkeit einsetzen sollen.