Hände von Seniorin und junger Frau mit Puzzle auf dem Tisch

Gesetzliche Versicherung für Ehrenamtliche

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Organisationen und Betrieben, die sich im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege engagieren, können bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sein. Der Versicherungsschutz der BGW – gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten – gilt auch dann, wenn eine Organisation gar keine fest angestellten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bei der BGW versichert hat.

  • Versichert sind alle das Ehrenamt betreffenden Tätigkeiten, einschließlich der damit verbundenen notwendigen Wege.
  • Die Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation tragen wir.
  • Das Verletztengeld als Ersatz für Ihren Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation zahlen wir.
  • Im Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit sichern wir Sie mit einer Rente ab.
  • Im Todesfall sorgen wir für Ihre Hinterbliebenen: Je nach Sachlage zahlen wir Renten, Sterbegeld, Überführungskosten oder Beihilfen.

Unsere Leistungen für ehrenamtlich Tätige

Unsere Versicherungsleistungen an Sie sind das Verletztengeld und eine Rente. Berechnungsgrundlage ist Ihr Jahreseinkommen, und zwar die Summe Ihrer Einkünfte aus den zwölf Monaten vor dem Unfall.  Dabei liegt die Höchstgrenze derzeit bei 96.000 Euro (seit 2019).

Verletztengeld

Das Verletztengeld ist ein Ersatz für Einkommensausfall. Deswegen haben Sie darauf nur Anspruch, wenn Sie neben dem Ehrenamt selbstständig tätig oder angestellt sind und daraus ein Einkommen erzielen.  Der Betrag orientiert sich am zu ersetzenden Einkommen:

  • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, maximal Ihr Nettoarbeitsentgelt.
  • Beziehen Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III, zum Beispiel Arbeitslosengeld, erhalten Sie 100 Prozent der jeweiligen Leistung.
  • Sind Sie selbständig, erhalten Sie pro Kalendertag 1/450 Ihres Jahreseinkommens.

Die BGW erwirtschaftet keine Gewinne. Es werden lediglich die real entstandenen Kosten umgelegt. Die Leistungen werden über Beitragseinnahmen finanziert.

Eine Rente als Entschädigung

Wenn Sie langfristig nicht mehr voll erwerbsfähig sein können, steht Ihnen unter Umständen eine Rente zu – auch dann, wenn Sie aktuell kein Einkommen haben sollten. Unsere Rentenzahlungen sind als Versicherungsleistungen steuerfrei. Eine volle Rente in Höhe von jährlich 2/3 Ihres Jahreseinkommens (bis zur Höchstgrenze) erhalten Sie, wenn Sie gar nicht mehr erwerbsfähig sind. Bei einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird die Rente anteilig nach dem Grad der MdE berechnet. Wenn Sie keine Einkünfte aus Tätigkeiten neben dem Ehrenamt beziehen, wird das Mindestjahreseinkommen herangezogen. Dieses wird jährlich neu ermittelt. Für 2023 gelten folgende Werte:

Ab dem 18. Lebensjahr

West: 24.468 €

Ost: 23.688 €

Bis zum 18. Lebensjahr

West: 16.312 €

Ost: 15.792 €

Prävention lohnt sich

Erfolgreiche Präventionsarbeit verringert die Zahl von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten – und trägt erheblich zur Kostensenkung bei.

Unsere Präventionsleistungen

Bei allen, die im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege tätig sind, stehen die Vermeidung von Infektionen, Allergien und Stressfaktoren sowie ergonomische Aspekte im Vordergrund der  Präventionsarbeit. Nutzen Sie unser Leistungsangebot, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern:

  • Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe praxisorientiert zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz und unterstützen sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften.
  • Wir erforschen kontinuierlich die Ursachen von Unfällen und Berufskrankheiten, um zu einer besseren Unfallverhütung beizutragen.
  • Wir bieten Seminare rund um die Unfallversicherung, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.

Sprechen Sie unsere Präventionsberaterinnen und -berater vor Ort an. Wir sind auch in Ihrer Nähe. Darüber hinaus erhalten Sie bei uns ein breitgefächertes Angebot an Informationsmedien. Wir informieren Sie natürlich auch gern über unser Schulungsangebot.

Informationen zur Unfallversicherung

Per Fax anfordern unter +49 40 20207-1499