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Eine wesentliche Grundlage für das Beitragssystem der BGW ist der Gefahrtarif. Er bezieht die Gefährdungsrisiken in den verschiedenen Gewerbezweigen mit ein..
Die Veranlagung ist die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Gefahrtarifstelle. Sie richtet sich nach der Zugehörigkeit des Unternehmens zu einem Gewerbezweig.
Hier erklären wir die Angaben im Veranlagungsbescheid anhand eines Musters mit fiktiven Daten.
Den Beitragsfuß berechnet die BGW jeweils abhängig vom Finanzbedarf eines Jahres.
Schutz nach Maß für Unternehmer und Unternehmerinnen