Wer legt den Beitragsfuß fest?
Den Beitragsfuß beschließt der Vorstand der BGW jährlich neu. Vereinfacht gesagt, spiegelt der Beitragsfuß das Verhältnis zwischen den Entgelten/den Versicherungssummen und den Ausgaben der BGW wider.
Beitragsfuß und Ausgleichsumlage für das Jahr 2024
- Für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Betriebe (BGW-Basis-Beitragsfuß): 1,94
- Für alle nicht gemeinnützigen Unternehmen: 2,07
Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege: 8 Cent pro 1.000 Euro Entgelt