Kraftbetriebene Maschinen
Maschinen wie Radlader, Minibagger oder Aufsitzmäher müssen immer die aktuellen Sicherheitsvorschriften erfüllen.
Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte, die mit diesen Maschinen nicht sachgemäß umgehen beziehungsweise nicht in der Lage sind, damit umzugehen, können Unfälle verursachen, bei denen sie sich und andere schwer verletzen können.
Technische Maßnahmen
- Die Maschinen müssen dem Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheitsanforderungen entsprechen. Die Vorgaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung einhalten.
- Herstellerunterlagen nutzen.
- Maschinen gegebenenfalls nachrüsten und dabei die Herstellerunterlagen benutzen.
- Ungeschützte und unkontrolliert bewegte Maschinenteile und Materialen sichern.
Organisatorische Maßnahmen
- Betriebsanweisungen auf Grundlage der Betriebsanleitung des Herstellers erstellen.
- Darauf achten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesundheitlich geeignet, geschult und schriftlich beauftragt sind, Fahrzeuge und Maschinen zu bedienen.
- Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, kraftbetriebene Maschinen vor Arbeitsbeginn auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, ist die Maschine stillzulegen und die Vorgesetzten zu informieren, der notwendige weitere Maßnahmen einzuleiten haben.
- Für alle Maschinen Wartungs- und Sicherheitsprüfungspläne erstellen und diese vorliegen haben. Wartungen und Prüfungen entsprechend veranlassen.
Personenbezogene Maßnahmen
- Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
- Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.
Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.