Allgemeine Hygienemaßnahmen und Hautschutz

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus' ist die Gefährdungsbeurteilung zu ergänzen.

Der Schutz vor der Verbreitung von Krankheitserregern spielt eine wichtige Rolle, aber er bringt auch gesundheitliche Belastung mit sich. Die richtigen Maßnahmen helfen, Risiken zu reduzieren.

Hygienemaßnahmen sind in der tierärztlichen Praxis unabdingbar, zum Schutz der Patienten, Kunden und Kundinnen und natürlich der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: Händedesinfektion und -reinigung, Desinfektion der Arbeitsflächen, Instrumente und Geräte.

Die Maßnahmen, die vor Verschleppung von Krankheitserregern und Infektionen schützen, verursachen aber gleichzeitig Belastungen für die Gesundheit. Die Inhaltsstoffe von Desinfektions- und Reinigungsmitteln können eine sensibilisierende Wirkung auf Haut und Atemwege haben. Auch Einmalhandschuhe aus Latex können Allergien auslösen.

Häufiges Händewaschen, häufiger Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder langes Handschuhtragen stellen hautbelastende Feuchtarbeit dar. Dadurch können Abnutzungsekzeme oder Allergien auftreten.

Beispiele für allgemeine Hygienemaßnahmen

Technisch

  • Leicht zu reinigende und desinfizierbare Materialien für Arbeitsflächen wählen
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit hohem Gefährdungspotenzial wenn möglich durch weniger gefährliche ersetzen
  • Flächendesinfektion: Wischdesinfektion anstatt der Sprühdesinfektion durchführen
  • Handwaschplatz mit fließend warmem und kaltem Wasser und mit möglichst berührungsfrei bedienbaren Armaturen sowie Einmalhandtüchern einrichten

Organisatorisch

  • Getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung einrichten
  • Arbeitskleidung regelmäßig und nach Verschmutzung wechseln und reinigen
  • Kontaminierte Arbeitskleidung nicht mit in Pausen- und Bereitschaftsräume nehmen
  • Hygieneplan erstellen
  • Flächendesinfektionen durchführen
  • Hautschutz- und Händehygieneplan erstellen
  • Handwaschplatz mit den im Hautschutz- und Händehygieneplan festgelegten Händereinigungs- und Händedesinfektionsmitteln sowie Hautpflegemitteln ausstatten
  • Medizinische Einmalhandschuhe in den benötigten Größen für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr zur Verfügung stellen
  • Potenziell infektiöse Materialien in verschließbaren, feuchtigkeitsbeständigen und deutlich gekennzeichneten Behältnissen entsorgen
  • Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die gelegentlich Tätigkeiten mit Infektionsgefahr ausführen, die arbeitsmedizinische Vorsorge „Infektionsgefährdung“ anbieten
  • Sicherstellen, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die regelmäßig unter erhöhtem Infektionsrisiko arbeiten, an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teilnehmen
  • Tägliche Feuchtarbeit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin möglichst gering halten
  • Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die mehr als zwei Stunden täglich Feuchtarbeit ausführen, die arbeitsmedizinische Vorsorge „Haut“ anbieten
  • Sicherstellen, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mehr als vier Stunden täglich Feuchtarbeit ausführen, an der arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge „Haut“ teilnehmen

Persönlich

  • Haushaltshandschuhe bei den üblichen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten tragen
  • Hände bevorzugt desinfizieren und nur bei sichtbarer Verschmutzung waschen
  • zu Händehygiene und Hautschutz unterweisen