Stilsicher und unfallfrei: Die Einrichtung Ergonomie und Sicherheit im Salon

Alle Räume, Gänge, Treppen, die Einrichtung und Ausstattung eines Salons haben einen wesentlichen Einfluss das auf Wohlbefinden und auch auf die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unfälle durch Ausrutschen oder Stolpern kommen auch im Friseursalon vor. Ausreichend Platz zum Arbeiten beugt Unfällen vor und verringert den Stresspegel. Pausen- und Toilettenräume gehören auch zu einem Salon.

Es gibt also viel zu beachten bei Planung, Einrichtung und Organisation. Die zu erfüllenden baulichen und technischen Anforderungen sind in der Arbeitsstättenverordnung und den zugehörigen Arbeitsstättenregeln beschrieben.

Auf sicherem Boden

Ein rutschhemmender und leicht zu reinigender Belag für Böden, Stufen und Treppen ist die baulich Voraussetzung, um Unfälle durch Ausrutschen zu vermeiden. Der Boden muss den Anforderungen der Rutschhemmklasse R9 genügen.

Schmutzfangmatten im Eingangsbereich sorgen dafür, dass der Fußboden nicht durch hereingetragenen Schmutz oder Nässe rutschig wird. Achtung: Auch die Matten selbst müssen rutschsicher liegen.

Der Boden darf keine Stufen oder Rinnen aufweisen. Leitungen müssen entlang von Wänden oder Einrichtungsgegenständen verlegt sein. Schäden, die zu Stolperstellen werden, müssen umgehend repariert werden.

Fußböden: Technische Regel für Arbeitsstätten

Treppen, Stufen und Gänge

Stark unterschiedliche Oberflächeneigenschaften bei aneinandergrenzenden Böden erhöhen das Risiko auszurutschen. Schlecht erkennbare Stufen erhöhen das Risiko zu stolpern und zu stürzen.

Die zu beachtenden Aspekte stehen in den entsprechenden Arbeitsstättenregeln.

Achtung frisch gewischt

Aufpassen muss man bei der Wahl geeigneter Reinigungs- und Pflegemittel für die Böden: Nicht alle erhalten die rutschhemmenden Eigenschaften des Bodens.

Um Ausrutscher zu vermeiden, rutschige Stellen sofort saubermachen, auf feuchten Böden ein Warnschildchen aufstellen.

Mehr Information enthält die Arbeitsstättenregel "Fußböden".

Fußböden: Technische Regel für Arbeitsstätten

Arbeitsplätze mit Platz zum Arbeiten

Zu wenig Platz zum Bewegen, zu wenig Abstell- und Ablagefläche, zu wenig Steckdosen – Ursachen für Hektik, Stress, ungünstige Ergonomie und Unfallgefahren. Um jeden Arbeitsplatz muss eine Fläche von mindestens 1,20 Metern Breite als Bewegungsfläche zur Verfügung stehen. Für Geräte wie stehende Trockenhauben und Climazongeräte sind Abstellflächen eingerichtet.

Steckdosen sind so installiert, dass Anschlussleitungen nicht im Weg liegen. Wenn möglich, Akkugeräte verwenden.

Aufräumen, verstauen und Lieferungen annehmen so organisieren, dass die Wege, Arbeits- und Bewegungsflächen immer frei bleiben.

Ausführliche Beschreibungen bietet die Arbeitsstättenregel "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".

Raumabmessungen und Bewegungsflächen - Technische Regel für Arbeitsstätten

Ein Arbeitsplatz für Misch- und Umfüllarbeiten

Geschlossene Systeme sind eine praktische Lösung für Misch- und Umfüllarbeiten. Wenn Sie offene Systeme verwenden, müssen Sie dafür einen separaten Arbeitsplatz einrichten.

Einen Überblick über gesundheitsgerechte Einrichtung von Friseursalons erhalten Sie auf unseren "Sicheren Seiten" für das Friseurhandwerk zum Thema Arbeitsplatz.

Sichere Seiten - Arbeitsplatz Friseurhandwerk

Sichere Aufbewahrung und sichere Leitern

Regale und Schränke müssen sicher stehen, Gegenstände sicher verstaubar sein. Schubladenschränke müssen, auch offen, standsicher sein. Geöffnete Schubladen können Stolperfallen darstellen, wenn sie in Durchgänge herausgezogen werden.

Für hohe Regale, Schränke oder Ablagen müssen sichere Leitern oder Tritte leicht erreichbar und zugänglich zur Verfügung stehen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind unterwiesen, zum Hochsteigen nur diese Leitern und Tritte und keine anderen ungeeigneten Einrichtungsgegenstände zu verwenden. Leitern müssen auch regelmäßig geprüft werden.

Glaswände und Glastüren – die unsichtbare Gefahr

Glastüren und Glaswände, die zu mehr als drei Vierteln durchsichtig sind, müssen in Augenhöhe deutlich gekennzeichnet sein.

Ausführliche Hinweise bietet die DGUV Information "Glastüren, Glaswände".

DGUV Information - Glastüren, Glaswände

Separater Handwaschplatz in der Nähe der Arbeitsplätze

Es gibt einen separaten Handwaschplatz, mit fließend kaltem und warmem Wasser. Hier stehen pH-hautneutrale Waschlotion, Einmalhandtücher, Hautschutz- und Hautpflegecreme zur Verfügung.

Hinweise zur Einrichtung eines Handwaschplatzes finden Sie auf unseren "Sicheren Seiten" für das Friseurhandwerk zum Thema Arbeitsplatz.

Sichere Seiten - Arbeitsplatz Friseurhandwerk

Pausenraum

Für die Pausen gibt einen separaten Raum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Eine Beschreibung zur Einrichtung eines Pausenraums finden Sie in der Arbeitsstättenregel "Pausenräume". Hinweise zu Pausen finden Sie auf den "Sicheren Seiten" für das Friseurhandwerk zum Thema Arbeitszeit.

Toiletten und Waschräume

Im Salon muss es Toiletten, Wasch- und Umkleidegelegenheiten geben. Zwischen Wasch- und Umkleideräumen muss ein direkter Zugang bestehen.

Ein Salon mit weniger als zehn Beschäftigten benötigt nicht unbedingt getrennte Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für Männer und Frauen – wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. In größeren Betrieben sind getrennte Räumlichkeiten erforderlich.

Ausführliche Regelungen stehen in der Arbeitsstättenrichtlinie "Sanitärräume".